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Ratgeber

Grundversorgung Strom: Was sie ist und wie Sie wechseln

Wer Grundversorger ist, warum gut jeder fünfte Haushalt noch in der Grundversorgung steckt und wie Sie mit zwei Wochen Frist herauswechseln.

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In der Grundversorgung sind Sie automatisch, wenn Sie Strom verbrauchen, ohne einen eigenen Vertrag mit einem Lieferanten zu haben. Liefern muss dann der Grundversorger, also der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden in Ihrem Netzgebiet. Herauskommen ist einfach: Der Grundversorgungsvertrag lässt sich jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV).

Laut Bundesnetzagentur waren 2024 noch rund 22 % der Stromkunden in der Grundversorgung, gut jeder fünfte. Viele davon sind nie bewusst dort hineingegangen: Sie sind umgezogen, haben keinen Vertrag abgeschlossen oder einen alten Vertrag auslaufen lassen.

Was ist die Grundversorgung beim Strom?

Die Grundversorgung ist das Sicherheitsnetz der Stromversorgung. Jeder Haushalt bekommt Strom, auch ohne selbst einen Vertrag zu schließen. Das Energiewirtschaftsgesetz regelt das in § 36 EnWG:

  • Wer Grundversorger ist, stellt der Netzbetreiber alle drei Jahre zum 1. Juli fest: Es ist das Unternehmen, das in dem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Das Ergebnis veröffentlicht er bis zum 30. September; es gilt für die folgenden drei Kalenderjahre.
  • Der Grundversorger muss jeden Haushaltskunden zu seinen allgemeinen Bedingungen und Preisen beliefern und diese Preise im Internet leicht auffindbar veröffentlichen.

Meist ist der Grundversorger das örtliche Stadtwerk oder der große Regionalversorger. Wer es bei Ihnen ist, steht auf der Website Ihres Netzbetreibers. Der Netzbetreiber steht auf Ihrer Stromrechnung.

Ein Grundversorgungsvertrag entsteht automatisch mit der ersten Kilowattstunde, die Sie ohne anderen Vertrag verbrauchen (§ 2 StromGVV). Das passiert vor allem nach einem Umzug.

Wie teuer ist die Grundversorgung?

Einen bundesweiten Grundversorgungspreis gibt es nicht, jeder Grundversorger legt seine Preise selbst fest. Seine aktuellen Preise muss er auf seiner Website veröffentlichen. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Preise und Bedingungen in der Grund- und Ersatzversorgung unterschiedlich sein können (Arten der Energiebelieferung).

So prüfen Sie, ob Sie zu viel zahlen:

  1. Arbeitspreis und Grundpreis Ihres Grundversorgers von der Rechnung oder dem Preisblatt ablesen.
  2. Jahreskosten ausrechnen: Arbeitspreis mal Jahresverbrauch plus zwölfmal Grundpreis.
  3. Durch den Jahresverbrauch teilen. Das ist Ihr Preis pro kWh inklusive Grundpreis.
  4. Mit dem Durchschnitt vergleichen: Der BDEW nennt für Haushalte 2026 im Mittel 37,3 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, Oktober 2026).

Liegen Sie darüber, lohnt der Vergleich. Was in diesen 37,3 ct steckt und welcher Teil überhaupt vom Anbieter abhängt, erklärt die Seite Was kostet eine kWh Strom?

Vorteile und Nachteile der Grundversorgung

Die Grundversorgung hat echte Vorteile:

  • Keine Laufzeit. Sie kommen jederzeit mit zwei Wochen Frist heraus.
  • Keine Ablehnung. Der Grundversorger muss Sie beliefern.
  • Keine Kündigungsgebühr. Auch für eine Kündigung wegen Wechsel darf der Grundversorger kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 Abs. 3 StromGVV).

Der Nachteil liegt beim Preis. Sie zahlen, was der Grundversorger verlangt, ohne Preisgarantie und ohne Wettbewerbsangebot. Ob das bei Ihnen teuer ist, zeigt der Vergleich oben.

Wie komme ich aus der Grundversorgung heraus?

Indem Sie einen Vertrag mit einem anderen Tarif abschließen, beim Grundversorger selbst oder bei einem anderen Anbieter. Der neue Lieferant kündigt die Grundversorgung in der Regel für Sie. Der Wechsel kostet nichts und ist seit dem 6. Juni 2025 technisch an jedem Werktag binnen 24 Stunden möglich (Bundesnetzagentur). Durch die Zwei-Wochen-Frist der Grundversorgung sind Sie spätestens nach gut zwei Wochen im neuen Tarif.

Rückwirkend geht das nicht: Ein neuer Liefervertrag gilt beim Strom nur für die Zukunft. Je früher Sie wechseln, desto weniger Tage zahlen Sie den Grundversorgungspreis.

Bevor Sie abschließen, prüfen Sie Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist des neuen Tarifs. Die Schritte im Detail stehen unter Stromanbieter wechseln. Wer flexibel bleiben will, findet auch dynamische Tarife ohne Mindestlaufzeit, etwa Tibber oder Rabot (Stand: 06.11.2026); sie folgen allerdings dem Börsenpreis und setzen meist ein Smart Meter voraus. Mehr dazu unter Preisgarantie oder dynamischer Tarif.

Was ist der Unterschied zur Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung greift, wenn Strom verbraucht wird, der sich keinem Liefervertrag zuordnen lässt, etwa weil Ihr Lieferant insolvent ist oder ein Wechsel sich verzögert. Geregelt ist sie in § 38 EnWG:

  • Sie endet, sobald Sie in einem neuen Vertrag beliefert werden, spätestens aber drei Monate nach ihrem Beginn.
  • Für Haushaltskunden darf der Grundversorger in der Ersatzversorgung höhere Preise verlangen, die Beschaffungskosten aber nicht höher ansetzen, als sie bei kurzfristigem Einkauf an der Börse wären.
  • Diese Preise kann er zum 1. und 15. jedes Monats neu festsetzen; sie gelten ab Veröffentlichung auf seiner Website.

Wenn Sie nach einer Insolvenz oder einem Wechselproblem in der Ersatzversorgung landen, schließen Sie deshalb möglichst schnell einen neuen Vertrag ab.

Häufige Fragen

Kann ich in der Grundversorgung bleiben?

Ja, eine Pflicht zum Wechsel gibt es nicht. Wer viel Wert auf kurze Kündigungsfristen legt, bekommt sie in der Grundversorgung. Bei Sonderverträgen gilt nach der Erstlaufzeit aber ebenfalls höchstens ein Monat Frist, siehe Stromvertrag kündigen.

Bin ich nach dem Umzug automatisch in der Grundversorgung?

Ja, wenn Sie für die neue Wohnung keinen Vertrag abgeschlossen haben. Schließen Sie den neuen Vertrag deshalb vor dem Einzug ab.