Dieser Artikel enthält Werbelinks, gekennzeichnet mit Anzeige. Mehr dazu unter So arbeiten wir.
Den Stromanbieter zu wechseln kostet nichts, und den alten Vertrag kündigt in der Regel der neue Anbieter für Sie. Seit dem 6. Juni 2025 ist der technische Wechsel an jedem Werktag binnen 24 Stunden möglich, so die Bundesnetzagentur (abgerufen am 06.11.2026). Wann Sie wirklich wechseln können, bestimmt aber weiter die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags.
Sie sind damit nicht allein. 2024 haben laut Bundesnetzagentur rund 7,1 Millionen Stromkunden den Anbieter gewechselt, die Wechselquote lag bei rund 14 %. Zur Auswahl standen bundesweit 139 Stromanbieter (Monitoringbericht 2025).
Kann man den Stromanbieter einfach so wechseln?
Ja. Der Ablauf in fünf Schritten:
1. Letzte Abrechnung heraussuchen. Darauf stehen alle Daten, die Sie brauchen: Jahresverbrauch, Zählernummer, Kundennummer und die Marktlokations-ID (MaLo-ID). Über die MaLo-ID findet der Netzbetreiber Ihren Anschluss am zuverlässigsten. Notieren Sie auch, bis wann Ihr Vertrag läuft und mit welcher Frist er kündbar ist.
2. Tarife vergleichen. Rechnen Sie mit Ihrem echten Jahresverbrauch und vergleichen Sie die Jahreskosten aus Arbeitspreis und Grundpreis. Ein Neukundenbonus senkt nur das erste Jahr; rechnen Sie das zweite Jahr ohne ihn.
3. Neuen Vertrag abschließen. Bei Abschluss erteilen Sie dem neuen Anbieter eine Vollmacht, Ihren alten Vertrag zu kündigen. Das ist der Regelfall. Kündigen Sie nicht zusätzlich selbst, sonst kann eine Lücke entstehen.
4. Bestätigung abwarten. Der neue Lieferant muss Ihnen unverzüglich in Textform bestätigen, ob und ab wann er liefert (§ 20a Abs. 1 EnWG). Kommt keine Bestätigung, fragen Sie nach.
5. Zählerstand ablesen. Lesen Sie am Wechseltag den Zähler ab und schicken Sie den Stand an den alten und den neuen Lieferanten sowie an den Netzbetreiber. Ein Foto mit Datum hilft bei späteren Rückfragen.
Der Strom fließt dabei ohne Unterbrechung weiter. Kommt es zu einer Verzögerung, ordnet der Netzbetreiber Sie für die Übergangstage der Ersatzversorgung zu (Bundesnetzagentur).
Wie lange dauert der Wechsel?
Technisch einen Werktag. Vertraglich hängt es an Ihrem bisherigen Vertrag:
- Grundversorgung: Kündigung mit zwei Wochen Frist, jederzeit (§ 20 StromGVV).
- Sondervertrag nach der Erstlaufzeit: höchstens ein Monat Kündigungsfrist.
- Sondervertrag in der Erstlaufzeit: Kündigung mit höchstens drei Monaten Frist zum Ende der Laufzeit. Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
- Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht ohne Frist zum Zeitpunkt der Erhöhung.
Die Regeln zu Sonderverträgen stehen auf der Seite der Bundesnetzagentur zur Kündigung. Alle Fristen und eine Vorlage für die Kündigung finden Sie im Ratgeber Stromvertrag kündigen.
Der 24-Stunden-Wechsel ändert an diesen Fristen nichts. Er sorgt nur dafür, dass der neue Anbieter nach Vertragsende sofort liefern kann.
Was muss ich beim Stromanbieterwechsel beachten?
- Jahreskosten statt Arbeitspreis. Ein niedriger Arbeitspreis mit hohem Grundpreis kann bei kleinem Verbrauch teurer sein.
- Laufzeit und Preisgarantie. Eine lange Laufzeit ohne Preisgarantie bindet Sie, ohne Sie zu schützen. Was eine eingeschränkte Preisgarantie abdeckt, steht unter Preisgarantie oder dynamischer Tarif.
- Vorkasse vermeiden. Wer ein Jahr im Voraus bezahlt, verliert das Geld, wenn der Anbieter pleitegeht. Monatliche Abschläge sind sicherer.
- Widerruf. Online oder am Telefon geschlossene Verträge können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§§ 355, 312g BGB). Die Frist beginnt mit einer ordnungsgemäßen Belehrung.
- Bei dynamischen Tarifen: Smart Meter. Fast alle dynamischen Tarife setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Bei EWS Schönau wechseln Neukunden zuerst in den klassischen Ökostromtarif und können dann umsteigen (Stand: 06.11.2026). Mehr im Ratgeber Smart Meter.
Ob ein dynamischer Tarif für Sie günstiger ist als ein Festpreis, hängt vor allem am verschiebbaren Verbrauch. Der Ersparnis-Rechner rechnet das mit den Börsenpreisen der letzten 30 Tage durch.
Was gilt beim Umzug?
Schließen Sie den Vertrag für die neue Wohnung ab, bevor Sie dort Strom verbrauchen. Ohne Vertrag landen Sie mit der ersten Kilowattstunde automatisch in der Grundversorgung (§ 2 StromGVV). Rückwirkend lässt sich beim Strom kein anderer Lieferant zuordnen. Raus aus der Grundversorgung kommen Sie dann mit zwei Wochen Frist, siehe Grundversorgung Strom.
Ihren alten Vertrag können Sie beim Umzug außerordentlich kündigen, mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG). Das Recht entfällt, wenn der bisherige Lieferant Ihnen binnen zwei Wochen anbietet, Sie zu den gleichen Bedingungen an der neuen Adresse weiterzubeliefern. In der Kündigung müssen Sie die neue Adresse oder die Zähler- bzw. Marktlokations-ID der neuen Wohnung angeben.
Häufige Fragen
Kann ich den Stromanbieter jederzeit wechseln?
Jederzeit abschließen ja, wechseln zum Ende Ihrer Kündigungsfrist. Aus der Grundversorgung kommen Sie mit zwei Wochen Frist heraus, aus einem Sondervertrag nach der Erstlaufzeit mit höchstens einem Monat.
Kostet der Wechsel etwas?
Nein. Laut § 20a Abs. 3 EnWG darf der Lieferantenwechsel für Verbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein. Auch der Grundversorger darf für die Kündigung kein Entgelt verlangen.
Welche Stromanbieter sind nicht zu empfehlen?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Vorsicht ist angebracht bei Vorkasse, Kautionen und Laufzeiten über zwölf Monate ohne Preisgarantie. Für dynamische Tarife haben wir unsere Einschätzung im Tarifvergleich aufgeschrieben.
